Preisordnung
§ 1 Intention
Die Werner-Schulz-Initiative e.V. vergibt jährlich im Januar den Werner-Schulz-Preis zur Erinnerung und im Gedenken an das politische Wirken von Werner Schulz. In seinem Sinn soll der Preis die Anliegen der ausgezeichneten Personen und ihrer Arbeit würdigen und stärken. Der Preis soll durch die mit ihm verbundene öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung helfen, die Anliegen der ausgezeichneten Projekte bzw. Personen voranzubringen.
§ 2 Auswahlverfahren
Die Werner-Schulz-Initiative eröffnet im Herbst des Vorjahres mit einer Ausschreibung ein mehrwöchiges Nominierungsverfahren. Die Nominierung kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Mitglieder der Jury können nicht nominiert werden.
§ 3 Zielgruppe
Nominiert werden können Personen und zivilgesellschaftliche Vereinigungen aus einem europäischen Land, die sich in herausragender und konsistenter Weise sowie mit hohem Einsatz für zentrale Anliegen einer gemeinsamen europäischen Verständigungs- und Demokratie-Agenda engagieren.
Kriterien der Preiswürdigkeit sind unter anderem besondere Zivilcourage, eigenständige Initiative, Übernahme von Verantwortung in der parlamentarischen Demokratie und die Arbeit in gesellschaftlichen Bündnissen. Ihr Einsatz gilt insbesondere zivilgesellschaftlicher Solidarität, dem Engagement für politisch Verfolgte und bürgerliche Freiheiten, für ein klimagerechtes Europa oder für eine europäische Nachbarschaftspolitik.
§ 4 Auswahl
Den Vorschlag zur Verleihung des Preises erarbeitet eine Jury. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Die Berufung der Jury erfolgt durch den Vorstand jeweils für höchstens zwei Jahre. Ein Mitglied der Jury muss Vorstandsmitglied sein. Die Mehrheit der Jury soll aus Nicht-Vereinsmitgliedern bestehen, die dem Zweck des Vereins verbunden sind. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Rücktritt oder dauerhafter Verhinderung beruft der Vorstand ein neues Mitglied.
§ 5 Entscheidungsfindung
Die Jury berät in einer Sitzung über die Kandiat:innen und unterbreitet dem Vorstand der WSI einen Vorschlag. Die Entscheidung über die Preisträger:in trifft der Vorstand der WSI. DieEntscheidung soll bis spätestens Dezember des Vorjahres der Preisverleihung getroffen werden.
§ 6 Vergabe
Der Preis ist nach Möglichkeit dotiert. Seine Verleihung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Fest- bzw. Gedenkveranstaltung. Der Name der/des Preisträgers/in wird durch die Werner-Schulz-Initiative der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Berlin, 8. Oktober 2024